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DER • BRUNNENMEISTER

Aktualisiert: 28. Jan. 2023

EIN • GANZ • BESONDERER • 2. SEPTEMBER


Der Tag begann mit der Verkündung, daß bei Vici die Wehen einsetzten. Alle waren aufgeregt und zündeten die Geburtskerzen an, die wir gemeinsam an Vicis Blessingway Tag gebastelt haben und schickten ihre Gedanken und positiven Energien.

Henri war auf dem Weg und erblickte in den Morgenstunden das Licht der Welt.


DER • TERMIN • MIT • DEM • BRUNNENMEISTER

Herta eine langjährige Freundin unserer Familie hat uns verbunden und wir warteten mit großem Interesse auf die Person, die uns hoffentlich neue Erkenntnisse offenbart.

Am Nachmittag hatten wir den Termin mit Wolfgang, dem Brunnenmeister, http://brunnenmeister.at



Wir spürten sofort Sympathie und nach einem kurzen Gespräch über das Projekt machten wir uns gemeinsam mit Hertas Sohn Paul auf den Weg zum Quellenursprung. Ich nahm eine Kordel mit um diesmal einen Weg zu markieren. Ich möchte einen direkten Pfad finden, damit wir die nächsten Male gut und möglichst geradlinig zum Quellenursprung finden. Nicht zuletzt damit wir den Wald und seine Bewohner so wenig, wie möglich stören und Gestrüpp, Laub verrottetes Geäst und Holz umgehen können.

Der Weg führt von der Zisterne auf unserem Grundstück, über die Gemeindehald, dann durch den einen dichtgewachsenen Wald bis zu unserem Wandgrundstück auf dem sich der Quellenursprung befindet.

Eine Gemeindehald, wie sie hier im Ort genannt wird ist historisch eine Allmende. Allmende, auch die Gemeindeflur oder das Gemeindegut, ist eine Form gemeinschaftlichen Eigentums. Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder „gemeine Mark“ Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz abseits der parzellierten landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Der Begriff entstand im Hochmittelalter als mittelhochdeutsch Al(ge)meinde, Almeine oder Almeide‚ Gemeindeflur oder Gemeinweide und bezeichnete ein im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum innerhalb einer Gemarkung. Sprachliche Varianten sind auch Allmeind, Allmande, in Teilen Südtirols Gemoana und im nordwestlichen niederdeutschen (niedersächsischen) Sprachraum Meent, was wiederum auf den alten Begriff der Meinheit hinweist.

Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der Gemeindeverwaltung zur Bestreitung ihrer Ausgaben verwendet wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung, einhergehend mit einer Pflegeverantwortung, haben.

Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wegen, dem Wald, Gewässern zur Löschwasserversorgung oder Weideland wie der Gemeindewiese, einem Hutewald oder Sömmerungsgebieten der Alpen (Alm/Alp), auf der jeder Berechtigte eine nach einem vereinbarten Schlüssel vorgegebene Anzahl von Nutztieren weiden lassen kann.

Die Nutzung ist meist auf Gemeindemitglieder beschränkt oder generell öffentlich zugänglich wie bei öffentlichen Wegen, Brunnen oder dem dörflichen Anger: Nur bei letzterem handelt es sich um Allgemeingut (ein Gemeingut im Sinne gemeinschaftlicher Okkupationswirtschaft[, das keinen Eigentümer hat und bei dem die freie Benutzung als Grundrecht vorliegt.

Wolfgang war in seinem Element. Er begann mit der Untersuchung der Quellfassung und Fritz versuchte den Schlamm aus dem betonierten Behälter zu entfernen. Rasch wurde klar, daß das einen größerer Aufwand wird. Phillipp und Mike haben mich schon vorgewarnt und sie überlegten, ob der Deckel abnehmbar ist. Leider konnten wir ohne richtiges Werkzeug den Deckel nicht bewegen, denken aber, daß das wie in Ägypten bei den Gräbern der Pharaonen möglich wäre. So entstand eine vorläufige Liste für den nächsten Arbeitsschritt.


U.a.brauchen wir

Spaten

Schaufel

Meissel und Hammer

Und Personen, die keine Scheu vor Dreck, Schlamm und Wasser haben. Ich habe schon Bilder im Kopf. Wer mich kennt, weiß an wen ich denke.

Gleichzeitig planen wir Verpflegung im Wald und die anderen Personen sollen gleichzeitig den Grund rund um die Wasserstelle aufbereiten, das Holz schlichten und die Fläche um die Quelle so gestalten, das Wild und Waldgeister problemlos Wasser und einen Ruheplatz finden können.

Dieses alte Foto zeigt, ca. 450 Meter entfernt von dem Punkt wo Herta auf dem Foto steht, den ursprünglichen Zugang zu der heute noch vorhandenen Zisterne, dem Sammelbecken für das Wasser.

Anmerkung:

Ein durch eine Wesensbeschwörung beschworenes Wesen einer Quelle verfügt über einen eigenen Willen, und ist daher allgemeiner, aber meist schwerer einzusetzen als die Essenz der Quelle. Wesen werden in die drei Klassen Geist, Genius und Archon eingeteilt.

Am Rückweg war der Pfad auf Grund der Markierungen leichter zu finden, dennoch war es nicht optimal. Gut Ding braucht Weile, denke ich und mach es das nächste Mal anders.

Eine Überraschung gab es dann noch. Genau dort, wo wir aus dem Wald auf die Wiese traten, neben anderem, hoffentlich schon vor Jahren entsorgtem Unrat, lag eine verrostete Zange im Unterholz, auch Franzose genannt.

Ein Franzose ist ein verstellbarer Schraubenschlüssel mit beidseitigem Maul. Er ist ein universelles Handwerkzeug zum Lösen und Anziehen von Schraubverbindungen. Durch Drehen des Handgriffes kann der Abstand der beiden Spannbacken stufenlos verstellt werden. Er ist anscheinend sehr alt und der Abstand der beiden verriegelten Teile hatte einen Durchmesser von 3 cm. Das würde den Verbindungsteilen für die alte Rohrleitung der Quelle entsprechen. Gibt es solche Zufälle? Kann ein Franzose über 30 Jahre im Wald überleben? Oder hat ihn vielleicht in jüngerer Zeit jemand verloren? Ich habe ihn mitgenommen und wenn sich jemand meldet kann er ihn bei uns abholen.

Der nächste Schritt ist einen Termin vor dem Winter finden, an dem wir gemeinsam den Ursprung freilegen, damit wir genau sehen, was drinnen im Quellenbehälter wirklich los ist.

wir brauchen ein paar Anworten: Woher komt das Wasser? Wohin es fließt weiter? Wieviel liter fließen durchschnittlich? wie ist die Wasserqualität? Und werden wir noch sehen?

Über Wasserrecht:

Die Aufgaben des Wasserrechts sind, Wasser in seinem natürlichem Kreislauf (Fließ- oder Stillgewässer, Grundwasser, Quellen usw.) sowie in allen Aggregatzuständen wie gefroren (Schnee, Eis) oder gasförmig (Wasserdampf) vor verschlechternden Eingriffen zu schützen sowie Vorsorge für den Erhalt einwandfreier Wasserreserven zu treffen. Zum Zuständigkeitsbereich des Wasserrechts zählen zudem die Sanierung verunreinigter oder denaturierter Gewässer, der Schutz von Mensch und Eigentum vor Wassergefahren (siehe Hochwasserschutz), Maßnahmen bei Dürre, die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche und die Sicherung der der Allgemeinheit zustehenden Befugnisse

In Österreich liegt die Gesetzgebungskompetenz alleine auf der Bundesebene. Wichtigste Rechtsquelle ist das Wasserrechtsgesetz 1959 in der aktuellen Fassung, in die auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU Eingang gefunden hat.

Berührungspunkte gibt es mit zahllosen anderen Rechtsmaterien, u.a. Lebensmittelrecht (Trinkwasserverordnung). Diese zählen aber nicht zum Wasserrecht im engeren Sinn.

Wasser(benutzungs)rechte werden gewöhnlich im Wasserbuch eingetragen.



Fortsetzung folgt……..

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